Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur um 52 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 152 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffipax TraffiStar S 330, Foto
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Zeugenfragebogen
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