Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur um 42 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 142 km/h, Beweismittel: Messung mit Traffipax TraffiStar S 330, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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