Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 72, bei km 27,8, Fahrtrichtung Hof – Leipzig um 41 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 141 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0,
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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