Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 72, km 27,8, Fahrtrichtung Hof – Leipzig um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 127 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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