Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 74722, Buchen, auf der B 272, Brücke nach Buchen um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 127 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Neckar-Odenwald Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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