Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bretzfeld, auf der BAB 6, km 654,300, Nürnberg-Mannheim um 22 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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