Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt worden. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Erkrath, auf der BAB 3, bei km 103.680, RF Köln um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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