Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln um 33 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 133 km/h, Beweismittel: Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung , Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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