Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheim – Dresden um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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