Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Möglingen, BAB 81, Würzburg – Stuttgart, km 568,800 um 54 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 154 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät Riegl FG21P. Bußgeld: 480,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid
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