Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rain, B 16, Abschnitt 1940, km 2,300, Ri. Neuburg um 22 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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