Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ratingen, auf der BAB 3, bei km 92,275, FR Oberhausen um 86 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 186 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan M 1 HP, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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