Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der BAB 60, Höhe km 26,9, Notrufsäule, FR Darmstadt um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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