Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, auf der Überholspur um 48 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 48 km/h, Beweismittel: Piezomessung, Foto, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

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