Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der A 7, in der Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, bei km 52.657 um 45 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 165 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Zeugenfragebogen

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