Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 11, bei km 55,3, in FR Berlin um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto 

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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