Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 11, bei km 67,8, in FR Berlin um 15 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 135 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto. Verwarnungsgeld: 20,00 €.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung/Fahrerermittlung/ Zeugenfragebogen.
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