Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt M. um 40 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 160 km/h, Beweismittel: Messgerät Lasergerät, Foto. Bußgeld: 145,00 €, erhöht wegen Voreintragungen, 1 Monat Fahrverbot.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies Bußgeldbescheid

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