Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Langweid, B 2, Ri. Augsburg, Abschnitt 1740, km 1.379 um 35 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 155 km/h, Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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