Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,697, Karlsruhe-München um 25 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 145 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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