Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Niedernberg, B 469, Abschnitt 200, km 2,150, Ri. Amorbach um 43 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 163 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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