Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Olching, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 480, km 2.830 um 50 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 170 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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