Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Pforzheim, BAB 8, km 233,500, Stuttgart-Karlsruhe um 29 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 149 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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