Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Porta Westfalica, auf der BAB 2, km 266,979, FR Dortmund um 46 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 166 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto. Bußgeldbescheid wurde erlassen. Bußgeld: 280,00 €, erhöht wegen Voreintragungen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
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