Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Windhagen, BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt um 33 km/h bei zulässigen 1230 km/h überschritten. Festgestellt wurden 153 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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