Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden um 22 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 1522 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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