Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 71154, Nufringen, Herrenberger Straße um 8 km/h bei zulässigen 3 km/h überschritten. Festgestellt wurden 38 km/h, Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot von 15,00 € Verwarnungsgeld
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