Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 93155 Hemau, auf der Beratzhausener Straße, Höhe Hnr. 52 um 21 km/h bei zulässigen km/h überschritten. Festgestellt wurden 51 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übersandte Zeugenfragebogen.
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