Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Erhebung von 15,00 € Verwarnungsgeld geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Cottbus, auf der Universitätsstraße, Richtung Karl-Marx-Straße um 8 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 38 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Cottbus übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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