Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gütersloh, auf der Güthstr. 25a, Fahrtrichtung Kreisverkehr in Gütersloh um 12 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten und mit Erhebung von 25,00 € Verwarnungsgeld geahndet. Festgestellt wurden 42 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350,Bild

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gütersloh übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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