Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamm, Im Sundern, Fahrtrichtung Westen, Höhe Tor 7 um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 51 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Vordruck Zeugenbefragung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige
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