Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Magdeburg, Magdeburg, auf der Hellestraße, vor Nr. 7, in FR Leipziger Straße um 4 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten und mit Verwarnungsgeld in Höhe von 15,00 € geahndet worden. Festgestellt wurden 34 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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