Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Meckenheim,-Altend, auf der Ahrstraße, FR Rheinb., Abschn. 2, km 0,2 um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 51 km/h, Beweismittel: Messgerät VDS M 5 digital Radar, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
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