Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, auf der Rothenburger Straße, ggü. LM 220, Ri. Lehrberger Straße um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 51 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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