Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Plettenberg-Brünnighausen, auf der B 236, vor Bahnübergang, FR Werdohl um 35 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 65 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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