Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 104, Mildenitz, Abs. 840, im Bereich von km 0,0 -0,4, Ri. Neubrandenburg um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 74 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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