Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 09212, Limbach-Oberfrohna, auf der Hartmannsdorfer Straße, Höhe BAB 72, Anschlussstelle Röhrsdorf, Fahrtrichtung Ostring um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 71 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Foto. Bußgeld: 70,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Limbach-Oberfrohna erließ Bußgeldbescheid
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