Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 83119, Obing, TS 8, Ortsdurchfahrt, Höhe ehem. Kohlstatt um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 73 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV 3, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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