Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 92436, Bruck, B 95, Bodenwöhrer Str. Haus Nr. 37 um 40 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 90 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.
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