Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Dortmund, auf der Kreisstraße um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax Speedophot, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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