Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Eschweiler, Jülicher Straße, Sportpark, Rtg. Fronhoven um 28 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 78 km/h, Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Anhörungsbogen

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