Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Esslingen, Römerstraße, Höhe Flugplatz, Rtg. Katzenbühl um 30 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 80 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Esslingen am Neckar übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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