Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hilden, Ostring/Oststr., FR Erkrath um 31 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Messgerät VDS M5, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Zeugenfragebogen

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