Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hilden, Ostring / Oststraße, FR Erkrath um 30 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 80 km/h, Beweismittel: Messgerät VDS M 5, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Formular Anhörung
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