Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ludwigshafen, Abfahrt B 37, (Hochstraße Süd), Höhe Lorientallee, Rtg. Wredestr. um 30 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 88 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Ludwigshafen übersandte Formular Anhörung
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