Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften mit Bußgeldbescheid geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Marl, auf der Hallener Straße um 35 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 85 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffipax-Speedophot. Bußgeld: 200,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Marl

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