Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der Mendener Brücke, Lichtmast 380 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 78 km/h gemessen und mit Bußgeldbescheid geahndet. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG21-P. Bußgeld: 100,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr
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