Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rotenburg an der Fulda, auf der B 83, Kasseler Straße, Höhe Haus Nr. 36, Richtung Bebra um 39 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 89 km/h, Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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