Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Badenhausen, auf der K 4, Posthof, in Höhe Eisdorfer Str. Rtg. Badenhausen um 9 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 59 km/h, Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3, Foto, Verwarnungsgeld: 10,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Schriftliche Verwarnung

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