Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 168,7, in FR Hamburg BAB 10, km 168.7, FR Hamburg,außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Lasermessung, PoliScan Speed, Foto um 23 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 83 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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